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BAG OKJA und GEMA

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e.V. (BAG OKJA e.V.) gestaltet seit 2004 durch den Abschluss von Gesamtverträgen mit der GEMA die Lizenzierung der öffentlichen Musiknutzungen im Arbeitsfeld ihrer Mitglieder möglichst einfach und kostengünstig.
Die BAG OKJA berät ihre auch Mitglieder bei Fragen zur optimalen Gestaltung der Einzelverträge für ihre Einrichtungen und Projekte und ist bei auftretenden Problemen mit der GEMA gerne bereit zu helfen und in Streitfällen zu vermitteln.
Wenn Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, informieren Sie uns kurz über den Sachverhalt und Ihre derzeitige Vertragsgrundlage. Hilfreich sind außerdem Kopien des Schriftverkehrs mit dem Kundencenter der GEMA.
Der aktuelle Tarif  WR-KJA hat eine Laufzeit bis Ende 2022.

Zwei Punkte des Tarifs sind besonders zu beachten:
Musiknutzungen mit Veranstaltungscharakter (z.B. Disco, Party, oder Konzerte mit Livemusik und Bands auf der Bühne) sind immer anmeldepflichtig ! Einen pauschalen Tarif ohne diese Anmeldung gibt es nur für sogenannte Hintergrundmusik oder Dauermusiknutzungen (z.B. an der Jugendhaus-Theke, im Jugendcafe,  offener Treff usw.)

Der Zugang zum GEMA Vertrag für die Einrichtungen der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit WR-KJA

GEMA will neue Lizenzverträge mit Jugendeinrichtungen zum neuen Tarif "VR-Ö" abschließen.

GEMA – Erhöhungen???? – Entwarnung für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Werden Konzerte unbezahlbar? Wie wirken sich die Tariferhöhungen für die Inhaber unseres Rahmenvertrages WR-OKJE aus? Dazu nun aktuelle Informationen.

Zum PDF:   GEMA-Erhöhung

Vervielfältigungsrechte

Inhaber eines Rahmenvertrages können ab sofort, zusätzlich zum bestehenden Vertrag, für einen verminderten Prozentsatz in Höhe von 30 % der GEMA-Wiedergaberechte, die Rechte für das Abspielen selbst gebrannter CDs, CDs, Musik vom MP3-Player, Musikwiedergabe von einem Server usw. erwerben. Hinzu kommt noch der Zuschlag für die GVL mit 10%.

Zum PDF: GEMA-Vervielfälktigungsrechte

Beiträge für GVL und VG Wort

Der Anspruch der GVL gegenüber den Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist nicht zu bestreiten für die öffentliche Wiedergabe von Ton- und Bildtonträgern. Alle Rahmenverträge weisen diese zusätzlichen Beiträge auf.

Zum PDF:  Beiträge für GVL und VG Wort

Anpassung der GEMA-Rahmenverträge

Der Rahmenvertrag bietet ein umfangreiches "Paket" für die Musiknutzung in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Nicht alle Einrichtungen nutzen tatsächlich alle Möglichkeiten – deshalb fragt die GEMA vor dem Abschluss eines Vertrages nach der aktuellen Nutzung von Musik auf Ton- und Bild-Tonträgern und in Veranstaltungen. Ziel ist es, den Trägern der Einrichtungen einen passenden Vertrag anzubieten oder den laufenden Vertrag dem aktuellen Nutzungsprofil anzupassen. In der Arbeitshilfe geben wir Hinweise, die beim Ausfüllen des Fragebogens zu beachten sind.

Die Tabelle soll helfen die Berechnung der jährlichen Kosten für den Rahmenvertrag durchschaubar machen. Die neuen Gebühren werden erst ab dem Zeitpunkt der Abfrage der GEMA fällig. Sie werden nicht rückwirkend berechnet.

Zum PDF: Arbeitshilfe zum Fragebogen
Zum PDF: Tariftabelle
Zum PDF: Fragebogen zur Musiknutzung

Unsere Mitglieder als örtliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit schließen auf der Grundlage des Tarifes WR-KJA Einzelverträge für ihre Einrichtung(en) ab. Zur passenden Gestaltung des Einzel-GEMA-Vertrags gibt es einen Fragebogen, (siehe Link unten) der ausgefüllt und der GEMA zur Erstellung eines passenden Vertragsangebotes zurückgesandt werden muss. Nach Rücksendung der Fragebögen und der Mitgliedsbescheinigung der BAG-OKJA erstellt die GEMA einen Vertragsentwurf und sendet diesen an den Träger zurück, der dann geprüft und unterzeichnet wird. Die BAG-OKJA kann ihren Mitgliedern auch hierzu Hilfestellung anbieten.
Die Gema hat auf ihrer Homepage einen neuen Infobereich zum Tarif WR-KJA bereitgestellt. Zu erreichen über die folgenden Links

Link:  https://www.gema.de/musiknutzer/tarife-formulare/tarif-wr-kja/#c1631
Link:  https://www.gema.de/aktuelles/news/anpassung-von-verguetungssaetzen/
Link:  https://www.gema.de/faq

Über die folgenden Downloadlinks können Mitglieder der BAG die Mitgliedsbescheinigung ausfüllen und ausgefüllt über die BAG-OKJE oder ihren Landesverband bestätigen lassen. Zusätzlich gibt es hilfreiche Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens.

Download:

Zum PDF:  Mitgliedsbescheinigung
Zum PDF:  Wichtige Informationen
Zum PDF:  Hinweise GEMA Fragebogen
Zum PDF:  Formular GEMA Fragebogen
Zum PDF:  Formular GEMA Erklärung

Wir empfehlen dringend den Fragebogen zur Musiknutzung genau mit den tatsächlichen Gegebenheiten in der einzelnen Einrichtung abzustimmen. In den Informationen zum neuen GEMA-Vertrag (ersetzt: Tarif-Tabelle ) wird ersichtlich, wie der neue Tarif WR-KJA genutzt werden kann und welche Besonderheiten zu beachten sind. Die Arbeitshilfe zum neuen Fragebogen zur Musiknutzung in der Jugendeinrichtung erläutert die Zusammenhänge.

Zugang für neue BAG-OKJA-Mitglieder:

Am GEMA Rahmenvertrag können die Mitglieder der BAG OKJA bzw. deren Mitgliedsorganisationen mit ihren Einrichtungen partizipieren.
Wer sich für den Vertrag interessiert, sollte als erstes prüfen, ob im eigenen Bundesland eine Mitgliedsorganisation der BAG vorhanden ist und ob vielleicht schon dort schon eine Mitgliedschaft in diesem Landesverband besteht. Wenn ja, bitte diesen Landesverband kontaktieren, da die Abwicklung und Datenerfassung jeweils unterschiedlich gehandhabt wird. Wenn noch keine Mitgliedschaft besteht sind die Bedingungen für die Aufnahme klären um im Landesverband der BAG-OKJE Mitglied zu werden!
Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob schon Verträge mit der GEMA abgeschlossen wurden und wie deren Laufzeiten sind bzw. wann fristgerecht gekündigt werden kann.
Alle Informationen zu den Mitgliedern der BAG-OKJE finden Sie hier.

Zugang für Passive Mitgliedschaft:

Falls in Ihrem Bundesland noch kein BAG Mitglied vorhanden ist, Sie aber den GEMA-Rahmenvertrag für Ihre Einrichtung/en abschließen möchten, empfehlen wir die "Passive Mitgliedschaft". Durch die passive Mitgliedschaft können einzelne Träger und Einrichtungen ebenfalls den Vertrag nutzen. Bitte beachten, dass der Aufnahmeantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle genannten Unterlagen/Formulare vorliegen. Auch das Formular "Einzelaufstellung" muss vollständig ausgefüllt sein.

Zum PDF: Aufnahmeantrag Passive Mitgliedschaft
Zum PDF: Einzelaufstellung der Einrichtung/en

Einzelheiten zur passiven Mitgliedschaft regelt § 6 der Satzung.

Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Mitgliedsbeitragsrechnung. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Einrichtungen, für die ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird (passive Mitglieder zahlen 25,--€/Jahr und Einrichtung). Wenn dieser Betrag auf dem Konto der BAG eingegangen ist, schicken wir die Bestätigung der Mitgliedschaft.

Mit dieser Mitgliedsbestätigung, sollte der Antrag auf Abschluss des Rahmenvertrages bei der zuständigen GEMA Bezirksdirektion gestellt werden. Hier reicht in der Regel ein kurzes Schreiben, in dem man sich auf den BAG OKJA Rahmenvertrag und die Mitgliedschaft bezieht. Nicht vergessen: eine Kopie der BAG-Mitgliedsbescheinigung ist beizufügen!

Wir empfehlen ebenfalls schon hier den "Fragebogen zur Musiknutzung" auszufüllen und dem Antrag beizulegen. Das beschleunigt die Abwicklung mir der GEMA. Bitte vor dem Ausfüllen unbedingt die weiteren Informationen zum Rahmenvertrag beachten!

Die GEMA sendet dann in der Regel den entsprechenden Vertrag als Angebot zu – hier bitte prüfen, ob die Angaben zur tatsächlichen Musiknutzung aus dem Fragebogen berücksichtigt wurden und ob die richtige Zuordnung zur BAG-OKJA als Gesamtvertragspartner vorgenommen wurde./div>

Besondere Tarife:

Der Gesamtvertrag der BAG-OKJA WR-KJA deckt viele Bereiche der Musikwiedergabe und Nutzung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ab. In manchen Bereichen oder bei besonderen Veranstaltungen besteht aber immer noch Informationsbedarf.
Dabei helfen diese Links zu hilfreichen Beiträgen:
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