Falls in Ihrem Bundesland noch kein BAG Mitglied vorhanden ist, Sie aber den GEMA-Rahmenvertrag für Ihre Einrichtung/en abschließen möchten, empfehlen wir die "Passive Mitgliedschaft". Durch die passive Mitgliedschaft können einzelne Träger und Einrichtungen ebenfalls den Vertrag nutzen. Bitte beachten, dass der Aufnahmeantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle genannten Unterlagen/Formulare vorliegen. Auch das Formular "Einzelaufstellung" muss vollständig ausgefüllt sein.
Zum PDF: Aufnahmeantrag Passive Mitgliedschaft Zum PDF: Einzelaufstellung der Einrichtung/en Einzelheiten zur passiven Mitgliedschaft regelt § 6 der
Satzung.
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Mitgliedsbeitragsrechnung. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Einrichtungen, für die ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird (passive Mitglieder zahlen 25,--€/Jahr und Einrichtung). Wenn dieser Betrag auf dem Konto der BAG eingegangen ist, schicken wir die Bestätigung der Mitgliedschaft.
Mit dieser Mitgliedsbestätigung, sollte der Antrag auf Abschluss des Rahmenvertrages bei der zuständigen GEMA Bezirksdirektion gestellt werden. Hier reicht in der Regel ein kurzes Schreiben, in dem man sich auf den BAG OKJE Rahmenvertrag und die Mitgliedschaft bezieht. Nicht vergessen: eine Kopie der BAG-Mitgliedsbescheinigung ist beizufügen!
Wir empfehlen ebenfalls schon hier den "Fragebogen zur Musiknutzung" auszufüllen und dem Antrag beizulegen. Das beschleunigt die Abwicklung mir der GEMA. Bitte vor dem Ausfüllen unbedingt die weiteren Informationen zum Rahmenvertrag beachten!
Die GEMA sendet dann in der Regel den entsprechenden Vertrag als Angebot zu – hier bitte prüfen, ob die Angaben zur tatsächlichen Musiknutzung aus dem Fragebogen berücksichtigt wurden und ob die richtige Zuordnung zur BAG-OKJE als Gesamtvertragspartner vorgenommen wurde./div>