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Rahmenvertrag zur Filmlizenzierung

Die Vorführung von Filmen und Videos ...

Die Vorführung von Filmen und Videos ist ein attraktives Angebot im Standardprogramm von Offenen Jugendeinrichtungen wie Jugendtreffs, Jugendzentren und Jugendhäusern.

Die rasante technologische Weiterentwicklung ermöglicht inzwischen einen sehr vereinfachten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken. Aber oft wird hier vergessen, dass die rechtmäßige Nutzung gekaufter oder entliehener Filmwerke nur auf die Vorführung im privaten Bereich beschränkt ist.

Um auch die im Handel gekauften, in Videotheken entliehenen oder durch den legalen Download erworbenen Filmwerke als öffentlich nutzbares Angebot einzusetzen, benötigen alle Veranstalter eine gültige Berechtigung des Rechtsinhabers, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen (§ 52 Abs. 3 UrhG).

Der Antrag

Informationen zum Urheberrecht und zur öffentlichen Vorführung von Filmwerken finden Sie hier. Mit dem Antragsformular (plus BAG Mitgliedsbestätigung) können Sie bei MPLC eine Schirmlizenz für Ihre Einrichtung/en beantragen.

Bitte beachten: jede Einrichtung, die Filme vorführen will braucht ihre eigene Lizenz – ein Träger kann keinen Rahmenvertrag abschließen, der dann für mehrere Einrichtungen gelten soll. Jedes Jugendhaus braucht seinen eigenen Vertrag!

Einrichtungen, die nur selten eine Veranstaltung mit Filmvorführung durchführen haben auch die Möglichkeit diese einzelne Veranstaltung mit der "Single Event Lizenz" abzudecken.

Bei Nachfragen zum richtigen Antragsweg und zur Mitgliedsbescheinigung helfen wir gerne weiter!

Volker Rohde
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. 030 - 325 99 296

MPLC

Die Motion Picture Licensing Company (MPLC) vergibt Lizenzen für die öffentliche Nutzung zahlreicher Filme. Weltweit vertritt MPLC über 900 Urheber. Dazu zählen unter anderem Filmstudios und Verleiher wie 20th Century Fox, Warner Bros., Walt Disney, Universal Pictures, Sony Pictures, Dreamworks und Paramount Pictures, aber auch verschiedene nationale und internationale Produktionsunternehmen. Eine komplette Liste der Studios finden Sie auf www.mplc-film.de.

Für weitere Informationen zur Lizenzierung und zu den damit verbundenen Vorgaben kontaktieren Sie gern die MPLC:

MPLC Deutschland GmbH  |  Motion Picture Licensing Company
Bahnhofstr. 54
67157 Wachenheim

Tel. 06322 6059633
Fax +49(0)160 90339701
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.mplc-film.de

Vergünstigungen für BAG OKJA Mitglieder

Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. können für die öffentliche Film- oder Videovorführung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit einen vergünstigten Rahmenvertrag zur Filmlizenzierung mit MPLC (Motion Picture Licensing Corporation) abschließen. Er bietet sich für alle Einrichtungen an, die regelmäßig Filmnachmittage oder ähnliche Veranstaltungen im Programm haben.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder-und Jugendeinrichtungen hat mit MPLC einen Rahmenvertrag abgeschlossen, den auch die Mitglieder der Landesverbände für ihre Einrichtungen nutzen können. Mit dieser sogenannten "Schirmlizenz" dürfen beliebig viele Filme vor beliebig vielen Zuschauern gezeigt werden. Es ist keine Voranmeldung und keine Berichterstattung nach der Vorführung an MPLC erforderlich.

Für die Mitglieder der BAG wird beim Erwerb der Schirmlizenz ein Rabatt in Höhe von 20 Prozent auf den regulären Lizenzbetrag eingeräumt. Der Lizenzbetrag für die MPLC-Schirmlizenz beträgt damit anstatt 225 € lediglich 168,75 €, zuzüglich 7% Mehrwertsteuer.

Die Mitgliedschaft bei der BAG muss bei Beantragung der MPLC-Schirmlizenz entsprechend nachgewiesen werden. Hier bitte die Geschäftsstelle der BAG informieren, wir stellen dann die entsprechende Mitgliedsbestätigung aus.

Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zunächst 365 Tage. Sie verlängert sich anschließend automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien bis 3 Monate vor Vertragsende wirksam kündigt.

Bitte beachten:

  • Die in der MPLC-Schirmlizenz inbegriffenen Filmwerke dürfen nur in nicht-gewerblichen, öffentlichen Aufführungen in den teilnehmenden Einrichtungen durchgeführt werden.
  • Open-Air-Veranstaltungen sind nicht gestattet.
  • Für die Aufführung der Filmwerke darf kein Eintritt erhoben werden.
  • Die öffentliche Werbung und Ankündigung von Aufführungen mit dem Filmtitel ist grundsätzlich nicht gestattet, also auch kein Hinweise auf der Webseite, in Schaukästen oder der Tagespresse. Allerdings darf die jeweilige Einrichtung im Rahmen von üblichen Informationen, z.B. öffentliche Aushänge (Schwarzes Brett) innerhalb der Einrichtungen auf die Filmvorführung hinweisen. Es besteht somit ein „Außenwerbeverbot“ um die wirtschaftlichen Interessen der Kinobetreiber zu wahren.
  • MPLC vergibt nur Rechte für die Aufführung der Bilder. Das Recht zur Aufführung des im Film enthaltenen Soundtracks/der Filmmusik muss gesondert von der GEMA eingeholt (und bezahlt) werden. Einrichtungen, die den GEMA Rahmenvertrag WR-OKJE abgeschlossen haben brauchen hier nichts mehr zu unternehmen, da die Nutzung von Filmmusik über diesen GEMA-Rahmenvertrag abgedeckt ist.
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